Partyservice K. L. Gentscher | Martin-Moser-Straße 21 | D-84503 Altötting | Telefon: +49 86 71 / 88 13 60 | Telefax: +49 86 71 / 88 13 80 | E-Mail
 
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Allgemeine Geschäftsbedingungen:              

 

1.        Geltung

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Partyservice Gentscher erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Partyservice Gentscher.

 

2.        Eigentum

Sämtliche vermieteten Artikel sind und bleiben Eigentum des Partyservice Gentscher. Der Auftraggeber hat die gemieteten Gegenstände getrennt von seinem Vermögen zu verwahren und dem Partyservice Gentscher etwaige Pfändungen und sonstige Zugriffe Dritter auf die im Eigentum des Partyservice Gentscher stehenden Artikel unverzüglich mitzuteilen. Die Untervermietung der Mietartikel nur mit ausdrücklicher Genehmigung seitens des Partyservice Gentscher erlaubt und durchführbar. Im Falle der unberechtigten Untervermietung ist der Auftraggeber dem Partyservice Gentscher zu Schadenersatz verpflichtet.

 

3.        Lieferung

Eine Lieferung der bestellten Waren und Artikel durch die Firma Partyservice Gentscher findet nur statt, soweit dies ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde. Liefertermine oder –fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Bei unvorhersehbaren Betriebsstörungen, z.B. Geräteausfall o.ä., behält sich die Firma Partyservice Gentscher eine gleichwertige Ersatzlieferung vor. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der Firma Partyservice Gentscher die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten, sind auch bei verbindlich vereinbarten Fristen nicht zu vertreten.

  

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4.        Mietbedingungen

Sämtliche Mietartikel werden jeweils nach benötigter Menge nur in, vom Partyservice Gentscher festgelegten Gebindeeinheiten, vermietet. Mengenangaben der Gebindeeinheiten erhalten sie beim Partyservice Gentscher auf Anfrage und im Angebot. Auch im Falle der Nichtabholung oder Nichtbenutzung der Mietgegenstände ist der vereinbarte oder der jeweilige Mietlistenpreis in voller Höhe zur Zahlung fällig. Jede Mieteinheit erhält der Kunde in einwandfreiem Zustand, Säuberung und Reinigung gehen zu Lasten des Vermieters. Bei Fotografien und Abbildungen unseres gesamten Leihinventars, wenn auch im Rahmen eines Leihvertrages durch Dritte, die für Werbezwecke veröffentlicht werden, bedarf es der schriftlichen Zustimmung des Firma Partyservice Gentscher. Bei Zuwiderhandlungen behält sich der Firma Partyservice Gentscher vor, eine Schadenersatzklage zu erheben.

 

5.        Mietdauer

Eine Mieteinheit entspricht 3 Tage soweit keine abweichende vertragliche Vereinbarung getroffen wurde. Für den Fall, dass der Auftraggeber die gemieteten Gegenstände nicht rechtzeitig an den Partyservice Gentscher zurückgibt, ist der Partyservice Gentscher berechtigt, für die Dauer der Vorenthaltung als Nutzentschädigung für den jeweiligen Artikel  festgelegten Mietzins gemäß der Preisliste zu berechnen. Der Partyservice Gentscher ist darüber hinaus berechtigt die durch eine verspätete Rückgabe entstandenen Schäden geltend zu machen. 

 

6.        Übernahme, Haftung und Rückgabe

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die übernommen Mietartikel unverzüglich bei Übername zu untersuchen und Mängel der Mietartikel sofort dem Partyservice Gentscher anzuzeigen. Die Haftung des Partyservice Gentscher für Mängel der Mietsache entfällt bei Unterlassen der Anzeige gemäß § 536c BGB zur Gänze. Dies gilt nicht für versteckte Mängel.

Im Übrigen ist die Haftung des Partyservice Gentscher für Mängel gemäß den §§ 536, 536a BGB ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit dem Partyservice Gentscher bzgl. der Mängel Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.  Der Auftraggeber verpflichtet sich, die gemieteten Artikel pfleglich zu behandeln und im einwandfreien Zustand zurückzugeben. Der Mieter haftet für die während der Mietzeit am Mietgegenstand entstandenen Schäden. Er haftet darüber hinaus für die vollständige Rückgabe der gemieteten Artikel. Für den Fall der Beschädigung oder den Fall von Fehlmengen hat der Auftraggeber für jeden beschädigten oder fehlenden Mietartikel dem Partyservice Gentscher Schadensersatz in Höhe des  auf diesen Gegenstand entfallenden Betrages gemäß dem gültigen Wiederbeschaffungswert zu erstatten. Dem Auftraggeber steht der Nachweis eines geringeren Schadens offen. Dem Partyservice Gentscher ist es gestattet statt des pauschalen Schadens den tatsächlich entstandenen Schaden zu verlangen. Bei Veranstaltungen aller Art, die nicht in den Räumlichkeiten des Partyservice Gentscher stattfinden, ist immer der Auftraggeber der Veranstalter im Sinne der gesetzlichen Vorschriften. Dies gilt auch für öffentliche Veranstaltung in den Räumlichkeiten des Partyservice Gentscher, bei denen der Partyservice Gentscher nicht der Veranstalter ist. Für gesetzliche Verstöße aufgrund fehlender Genehmigungen übernimmt der Partyservice Gentscher keinerlei Haftung. 

 

7.        Datenschutz

7.1  Gemäß § 33 BDSG weisen wir darauf hin, dass personenbezogene Daten (das Ausfüllen und Abgeben unseres Anfrageformulars, persönlich und im Internet) nur in dem Umfang erhoben und in maschinenlesbarer Form gespeichert werden, soweit es erforderlich ist, um Schriftverkehr zu führen oder Vertragsverhältnisse einzugehen. Der Partyservice Gentscher behält es sich vor, Kunden, die abgeschlossene Auftrage und Geschäfte mit dem Partyservice Gentscher abgeschlossen haben, als Referenz den Kundennamen ohne sonstige Angaben für Werbezwecke zu veröffentlichen.

7.2      Der Kunde ist berechtigt, jederzeit Auskunft über Umfang und Zweck der Datenverarbeitung und weitere Empfänger der Daten zu verlangen. Des weiteren hat er Anspruch auf Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner Daten der zweckbezogenen Durchführung eines Schriftverkehr oder Vertrages.

 

8.        Auftragsannahme

Der Auftraggeber erhält ein Angebot mit genau aufgelisteten Preisen und Mengenangaben für die gewünschte Leistung des Partyservice Gentscher. Das Angebot gilt ausschließlich in seiner Gesamteinheit und nur für den jeweiligen Auftraggeber. Damit ist eine schriftliche und mit persönlicher Unterschrift verbundene Auftragsbestätigung verbunden. Wird diese innerhalb von 14 Tagen nicht wie oben genannt bestätigt, verliert das Angebot seine Gültigkeit. Abweichende Vereinbarungen, die auch mündlicher Form sein können,  bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Partyservice Gentscher. Mit der persönlichen Unterschrift erkennt der Auftraggeber unsere AGB an. Alle Preisangaben sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich gesetzlicher MwSt. Es gelten ausschließlich unsere aktuellen AGB.

 

9.        Transport

Die Abholung der Mietartikel durch den Auftraggeber, erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.

 

10.      Stornierung des Auftrags

Ein Rücktritt des Auftraggebers vom Vertrag ist ab Datum des Vertragsabschluss bis fünf Tage vor Beginn der vereinbarten Veranstaltung ohne Kosten für den Auftraggeber verbunden. Bei fünf bis drei Tagen vor Beginn der Veranstaltung wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von mindestens 30 % unter Berücksichtigung des Gesamtaufwandes des jeweiligen Auftragsvolumens fällig. Bei zwei Tagen bis einen Tag vor Beginn der Veranstaltung wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von mindestens 50 % unter Berücksichtigung des Gesamtaufwandes des jeweiligen Auftragsvolumens fällig. Am selben Tag der Veranstaltung wird die Aufwandsentschädigung in Höhe des vollen Auftragswertes der verzehrfähigen Speisen fällig. Dies gilt nicht für vom Partyservice Gentscher in Auftrag des Auftraggebers eingegangene Verpflichtungen gegenüber Dritten. In diesem Fall hat sich der Auftraggeber nach den AGB des Dritten zu richten. Der Rücktritt vom Vertrag bedarf einer schriftlichen Form.

 

11.      Schadensersatz

Sämtliche Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen den Partyservice Gentscher und dessen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfe sowie Schadensersatzansprüche Dritter aus dem Vertragsverhältnis gegen den Partyservice Gentscher ganz gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen, soweit dem Vermieter nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Der Ausschluss gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit der Montage und der Anleitung zur Bedienung, Handhabung und Wartung der Artikel und Vertragsgegenstände.

 

12.      Erfüllungsort und Gerichtsstand

Handelt es sich beim Auftraggeber um einen Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentliches Sondervermögen, so ist Erfüllungs- und Zahlungsort 84503 Altötting. Handelt es sich bei dem Auftraggeber um eine der in Satz 1 genannten Personen oder Parteien, so ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Partyservice Gentscher in 84503 Altötting. Gleiches gilt, wenn der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Soweit nicht zwingende internationale Rechtsvorschriften dem entgegen stehen, gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.   

 

13.      Gültigkeit, Personenanzahl, Speisen und Probeessen

Durch die Ungültigkeit einer oder mehrer Bestimmungen wird die Gültigkeit aller übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine unwirksame oder teilunwirksame Bestimmung wird automatisch durch diejenige wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder teiltunwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Bei jedem Auftrag ist Rechnungsgrundlage die bestellte Personenanzahl. Bei Unterschreitung der bestellten Personenanzahl wird nach bestellter Menge berechnet. Alle servierten Speisen werden dem Auftraggeber zum Verzehr überlassen. Bei Überschreitung der angegebenen Personenanzahl, die mit etwaigen Reservespeisen zusätzlich verköstigt werden, wird entsprechend der Mehr-Personenzahl berechnet. Das Mitbringen von eigenen Speisen bedarf ausdrücklicher Zustimmung und Genehmigung des Partyservice Gentscher unter gleichzeitigem Haftungsausschluss des Partyservice Gentscher. Gewünschte Probeessen werden nach Vereinbarung gerne erfüllt. Vom Auftraggeber gewünschte Probeessen werden mit einem Aufwandskostenbeitrag in Rechnung gestellt.

 

14.      Zahlungskonditionen und Reklamation

Der Auftraggeber erhält nach Abschluss des jeweiligen in Auftrag gegebenen Auftrags, vom Partyservice Gentscher eine Rechnung über die zu bezahlenden Posten des Auftrags. Jede Rechnung ist mit einem kalendermäßigen Zahlungsziel versehen. Wird dieses Zahlungsziel überschritten, so gerät der Auftraggeber in Verzug und wird in unserem Mahnverfahren, das nach § 286 BGB dem Gesetz angepasst ist, zur Zahlung aufgefordert. Reklamationen an unseren Leistungen sind unverzüglich anzuzeigen. Reklamationen der Rechnungsstellung müssen innerhalb der Ausschlussfrist von 8 Tagen nach Erhalt der Rechnung schriftlich angezeigt werden. Nicht fristgerechte Reklamationen werden nicht mehr berücksichtigt.                                                                                                 

 

Stand: 01.01.2009

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