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4.
Mietbedingungen
Sämtliche
Mietartikel werden jeweils nach benötigter Menge nur in, vom
Partyservice Gentscher festgelegten Gebindeeinheiten, vermietet.
Mengenangaben der Gebindeeinheiten erhalten sie beim
Partyservice Gentscher auf Anfrage und im Angebot. Auch im Falle
der Nichtabholung oder Nichtbenutzung der Mietgegenstände ist
der vereinbarte oder der jeweilige Mietlistenpreis in voller
Höhe zur Zahlung fällig. Jede Mieteinheit erhält der Kunde in
einwandfreiem Zustand, Säuberung und Reinigung gehen zu Lasten
des Vermieters. Bei Fotografien und Abbildungen unseres gesamten
Leihinventars, wenn auch im Rahmen eines Leihvertrages durch
Dritte, die für Werbezwecke veröffentlicht werden, bedarf es der
schriftlichen Zustimmung des Firma Partyservice Gentscher. Bei
Zuwiderhandlungen behält sich der Firma Partyservice Gentscher
vor, eine Schadenersatzklage zu erheben.
5. Mietdauer
Eine
Mieteinheit entspricht 3 Tage soweit keine abweichende
vertragliche Vereinbarung getroffen wurde. Für den Fall, dass
der Auftraggeber die gemieteten Gegenstände nicht rechtzeitig an
den Partyservice Gentscher zurückgibt, ist der Partyservice
Gentscher berechtigt, für die Dauer der Vorenthaltung als
Nutzentschädigung für den jeweiligen Artikel festgelegten
Mietzins gemäß der Preisliste zu berechnen. Der Partyservice
Gentscher ist darüber hinaus berechtigt die durch eine
verspätete Rückgabe entstandenen Schäden geltend zu machen.
6. Übernahme,
Haftung und Rückgabe
Der
Auftraggeber ist verpflichtet, die übernommen Mietartikel
unverzüglich bei Übername zu untersuchen und Mängel der
Mietartikel sofort dem Partyservice Gentscher anzuzeigen. Die
Haftung des Partyservice Gentscher für Mängel der Mietsache
entfällt bei Unterlassen der Anzeige gemäß § 536c BGB zur Gänze.
Dies gilt nicht für versteckte Mängel.
Im Übrigen
ist die Haftung des Partyservice Gentscher für Mängel gemäß den
§§ 536, 536a BGB ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit dem
Partyservice Gentscher bzgl. der Mängel Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit zur Last fällt. Der Auftraggeber verpflichtet
sich, die gemieteten Artikel pfleglich zu behandeln und im
einwandfreien Zustand zurückzugeben. Der Mieter haftet für die
während der Mietzeit am Mietgegenstand entstandenen Schäden. Er
haftet darüber hinaus für die vollständige Rückgabe der
gemieteten Artikel. Für den Fall der Beschädigung oder den Fall
von Fehlmengen hat der Auftraggeber für jeden beschädigten oder
fehlenden Mietartikel dem Partyservice Gentscher Schadensersatz
in Höhe des auf diesen Gegenstand entfallenden Betrages gemäß
dem gültigen Wiederbeschaffungswert zu erstatten. Dem
Auftraggeber steht der Nachweis eines geringeren Schadens offen.
Dem Partyservice Gentscher ist es gestattet statt des pauschalen
Schadens den tatsächlich entstandenen Schaden zu verlangen. Bei
Veranstaltungen aller Art, die nicht in den Räumlichkeiten des
Partyservice Gentscher stattfinden, ist immer der Auftraggeber
der Veranstalter im Sinne der gesetzlichen Vorschriften. Dies
gilt auch für öffentliche Veranstaltung in den Räumlichkeiten
des Partyservice Gentscher, bei denen der Partyservice Gentscher
nicht der Veranstalter ist. Für gesetzliche Verstöße aufgrund
fehlender Genehmigungen übernimmt der Partyservice Gentscher
keinerlei Haftung.
7. Datenschutz
7.1 Gemäß §
33 BDSG weisen wir darauf hin, dass personenbezogene Daten (das
Ausfüllen und Abgeben unseres Anfrageformulars, persönlich und
im Internet) nur in dem Umfang erhoben und in maschinenlesbarer
Form gespeichert werden, soweit es erforderlich ist, um
Schriftverkehr zu führen oder Vertragsverhältnisse einzugehen.
Der Partyservice Gentscher behält es sich vor, Kunden, die
abgeschlossene Auftrage und Geschäfte mit dem Partyservice
Gentscher abgeschlossen haben, als Referenz den Kundennamen ohne
sonstige Angaben für Werbezwecke zu veröffentlichen.
7.2 Der
Kunde ist berechtigt, jederzeit Auskunft über Umfang und Zweck
der Datenverarbeitung und weitere Empfänger der Daten zu
verlangen. Des weiteren hat er Anspruch auf Berichtigung,
Sperrung und Löschung seiner Daten der zweckbezogenen
Durchführung eines Schriftverkehr oder Vertrages.
8.
Auftragsannahme
Der
Auftraggeber erhält ein Angebot mit genau aufgelisteten Preisen
und Mengenangaben für die gewünschte Leistung des Partyservice
Gentscher. Das Angebot gilt ausschließlich in seiner
Gesamteinheit und nur für den jeweiligen Auftraggeber. Damit ist
eine schriftliche und mit persönlicher Unterschrift verbundene
Auftragsbestätigung verbunden. Wird diese innerhalb von 14 Tagen
nicht wie oben genannt bestätigt, verliert das Angebot seine
Gültigkeit. Abweichende Vereinbarungen, die auch mündlicher Form
sein können, bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des
Partyservice Gentscher. Mit der persönlichen Unterschrift
erkennt der Auftraggeber unsere AGB an. Alle Preisangaben sind
Nettopreise und verstehen sich zuzüglich gesetzlicher MwSt. Es
gelten ausschließlich unsere aktuellen AGB.
9. Transport
Die Abholung
der Mietartikel durch den Auftraggeber, erfolgt auf Rechnung und
Gefahr des Auftraggebers.
10. Stornierung
des Auftrags
Ein
Rücktritt des Auftraggebers vom Vertrag ist ab Datum des
Vertragsabschluss bis fünf Tage vor Beginn der vereinbarten
Veranstaltung ohne Kosten für den Auftraggeber verbunden. Bei
fünf bis drei Tagen vor Beginn der Veranstaltung wird eine
Aufwandsentschädigung in Höhe von mindestens 30 % unter
Berücksichtigung des Gesamtaufwandes des jeweiligen
Auftragsvolumens fällig. Bei zwei Tagen bis einen Tag vor Beginn
der Veranstaltung wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von
mindestens 50 % unter Berücksichtigung des Gesamtaufwandes des
jeweiligen Auftragsvolumens fällig. Am selben Tag der
Veranstaltung wird die Aufwandsentschädigung in Höhe des vollen
Auftragswertes der verzehrfähigen Speisen fällig. Dies gilt
nicht für vom Partyservice Gentscher in Auftrag des
Auftraggebers eingegangene Verpflichtungen gegenüber Dritten. In
diesem Fall hat sich der Auftraggeber nach den AGB des Dritten
zu richten. Der Rücktritt vom Vertrag bedarf einer schriftlichen
Form.
11.
Schadensersatz
Sämtliche
Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen den Partyservice
Gentscher und dessen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfe sowie
Schadensersatzansprüche Dritter aus dem Vertragsverhältnis gegen
den Partyservice Gentscher ganz gleich aus welchem Rechtsgrund
sind ausgeschlossen, soweit dem Vermieter nicht Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Der Ausschluss gilt
insbesondere für Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit der
Montage und der Anleitung zur Bedienung, Handhabung und Wartung
der Artikel und Vertragsgegenstände.
12.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Handelt es
sich beim Auftraggeber um einen Kaufmann im Sinne des HGB, eine
juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentliches
Sondervermögen, so ist Erfüllungs- und Zahlungsort 84503
Altötting. Handelt es sich bei dem Auftraggeber um eine der in
Satz 1 genannten Personen oder Parteien, so ist ausschließlicher
Gerichtsstand der Sitz des Partyservice Gentscher in 84503
Altötting. Gleiches gilt, wenn der Mieter keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat. Soweit nicht zwingende
internationale Rechtsvorschriften dem entgegen stehen, gilt
ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13. Gültigkeit,
Personenanzahl, Speisen und Probeessen
Durch die
Ungültigkeit einer oder mehrer Bestimmungen wird die Gültigkeit
aller übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine unwirksame oder
teilunwirksame Bestimmung wird automatisch durch diejenige
wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der
unwirksamen oder teiltunwirksamen Bestimmung möglichst nahe
kommt. Bei jedem Auftrag ist Rechnungsgrundlage die bestellte
Personenanzahl. Bei Unterschreitung der bestellten
Personenanzahl wird nach bestellter Menge berechnet. Alle
servierten Speisen werden dem Auftraggeber zum Verzehr
überlassen. Bei Überschreitung der angegebenen Personenanzahl,
die mit etwaigen Reservespeisen zusätzlich verköstigt werden,
wird entsprechend der Mehr-Personenzahl berechnet. Das
Mitbringen von eigenen Speisen bedarf ausdrücklicher Zustimmung
und Genehmigung des Partyservice Gentscher unter gleichzeitigem
Haftungsausschluss des Partyservice Gentscher. Gewünschte
Probeessen werden nach Vereinbarung gerne erfüllt. Vom
Auftraggeber gewünschte Probeessen werden mit einem
Aufwandskostenbeitrag in Rechnung gestellt.
14.
Zahlungskonditionen und Reklamation
Der
Auftraggeber erhält nach Abschluss des jeweiligen in Auftrag
gegebenen Auftrags, vom Partyservice Gentscher eine Rechnung
über die zu bezahlenden Posten des Auftrags. Jede Rechnung ist
mit einem kalendermäßigen Zahlungsziel versehen. Wird dieses
Zahlungsziel überschritten, so gerät der Auftraggeber in Verzug
und wird in unserem Mahnverfahren, das nach § 286 BGB dem Gesetz
angepasst ist, zur Zahlung aufgefordert. Reklamationen an
unseren Leistungen sind unverzüglich anzuzeigen. Reklamationen
der Rechnungsstellung müssen innerhalb der Ausschlussfrist von 8
Tagen nach Erhalt der Rechnung schriftlich angezeigt werden.
Nicht fristgerechte Reklamationen werden nicht mehr
berücksichtigt.
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